Humboldt Research Professorship
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Internationaler Preis für Forschung in Deutschland
Die Alexander von Humboldt-Stiftung weitet ab sofort die Fördermöglichkeiten im Rahmen des vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finanzierten 1.000-Köpfe-Plus-Programms aus. Mit der neuen Programminitiative Humboldt Research Professorship schafft sie neue Spielräume, international heiß umkämpfte Forschungsthemen mit exzellenten Wissenschaftler*innen in Deutschland zu besetzen und Forschungsgebiete strukturell auszubauen.
Die neuen Humboldt Research Professorships ermöglichen Spitzenforschenden aus dem Ausland, ihre innovativen und kreativen Forschungsaktivitäten in Deutschland durchzuführen und fest an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen zu etablieren, ohne ihre Stelle im Ausland aufgeben zu müssen. Aufnehmende Institutionen erhalten flexible Gestaltungsmöglichkeiten für die Integration und institutionelle Verankerung, beispielsweise durch Modelle von Shared Professorships oder Lab-to-Lab-Professorships. Die Preisträger*innen sollen Kooperationen mit Fachkolleg*innen in Deutschland initiieren, eine internationale Arbeitsgruppe in Deutschland aufbauen und leiten sowie weitere kreative und erfolgversprechende Forschungsformate entwickeln, die ihren Forschungsinteressen und Arbeitsweisen bestmöglich entsprechen.
Die Humboldt Research-Professor*innen können während der Förderung ihre eigene Professur bzw. Arbeitsgruppe im Herkunftsland parallel weiterführen. Zugleich wird auch ein Wechsel nach Deutschland ermöglicht. Längerfristige Bleibeperspektiven können im jeweiligen Einzelfall vor Ort verhandelt werden.
Das Preisgeld beträgt in der Regel 1,5 Millionen Euro für theoretisch arbeitende bzw. 3 Millionen Euro für experimentell arbeitende Forschende. Es steht über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung und dient der Finanzierung der Forschungen der geförderten Personen. Zur Deckung des Lebensunterhaltes während der Forschungsaufenthalte in Deutschland können pro Monat bis zu 10.000 Euro für das persönliche Einkommen entnommen werden.
Die aufnehmende Institution in Deutschland erhält eine Verwaltungspauschale in Höhe eines Aufschlags von 20% auf das Preisgeld. Im Falle eines längerfristigen Verbleibs in Deutschland, etwa durch eine Berufung auf eine unbefristete Professur bzw. eine vergleichbare Lebenszeitposition, kann das Preisgeld unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der aufnehmenden Institution um bis zu 500.000 Euro aufgestockt und der Förderzeitraum um ein Jahr verlängert werden.
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