Interessenkonflikte und Befangenheiten
Interessenskonflikte tauchen in der Medizin in ganz unterschiedlichen Kontexten auf. Sie sind definiert als "Situationen, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst wird" (Thompson (1993) zitiert nach MFT (2022), S.2).
Dass solche Interessenskonflikte - oder Situationen die von Dritten als solche interpretiert werden - auftreten, ist auch in der medizinischen Forschung unvermeidbar. Ein transparenter Umgang damit ist gemäß der guten Wissenschaftlichen Praxis aber insbesondere bei der Präsentation von Forschungsergebnissen unerlässlich. Ebenso ist in Begutachtungsprozessen oder Gremienarbeit transparent mit Befangenheiten umzugehen. Eine Bagatellgrenze - bspw. in Form eines Mindesthonorars - für das Vorliegen eines Interessenkonfliktes gibt es i.A. nicht. Beziehungen insbesondere zu Vertretern der Industrie sollten dementsprechend möglichst vollständig offengelegt werden. Nur so ist es Dritten möglich zu einer Einschätzung der jeweiligen Relevanz zu kommen.
Üblicherweise bezieht sich eine freiwillige Offenlegung möglicher Interessenskonflikte auf den Zeitraum der vergangenen drei Jahre sowie des laufenden Jahres. Als Leitfaden, welche Beziehungen aufgeführt werden sollten, verwenden Sie gern das hier zur Verfügung gestellte Folientemplate. Weitere Informationen und Empfehlungen finden Sie auch im Positionspapier des MFT (siehe insb. Anlagen).
Besondere Anforderungen an den Umgang mit Interessenskonflikten bestehen selbstverständlich bei der Mitarbeit an Leitlinien oder der Veranstaltung von wissenschaftlichen Fortbildungen. Hierzu finden sich ausführliche Stellungnahmen auf den Seiten der AMWF.
Eine von der DFG verwendete Liste von Kriterien für Befangenheit (aufgeteilt in Ausschluss- und Einzelfallentscheidungskriterien) finden Sie hier.
Anlagen