FF Med - Förderung der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultät haben über des NRW-geförderte Projekt „FF-Med“ die Möglichkeit, Ärztinnen in ihrer wissenschaftlichen Karriere zu unterstützen. Die Ausschreibung des Programms erfolgt im Herbst eines jeden Jahres.
Das Programm richtet sich an Ärztinnen in der Post-Doc-Phase, sowohl im frühen als auch im fortgeschrittenen Stadium ihrer Habilitation. Die Förderung umfasst eine dem Forschungsprojekt entsprechende Freistellung in einem Umfang von 50 % bis zu 100 % und einer maximalen Dauer von 6 Monaten. Wie diese zeitliche Entlastung gestaltet wird, kann, im Einverständnis mit der Klinik- bzw. Institutsleitung, von der Kandidatin selbst entschieden werden. Grundsätzlich ist eine Förderung im Zeitraum April bis Ende November möglich.
Die Fördervoraussetzungen in Kürze:
(Dies ist nur ein Kurzübersicht; maßgeblich sind die detaillierten Angaben in den Statuten.)
Für eine Förderung im Rahmen des FF-Med-Programms müssen insbesondere die folgenden Kriterien bei Antragsstellung erfüllt sein:
- Das Programm richtet sich ausschließlich an weibliche Forschende.
- Die Bewerberin muss als Ärztin an der Uniklinik RWTH Aachen in einem Umfang von mindestens 50 % der gesetzlichen Arbeitszeit in der Krankenversorgung beschäftigt sein
- Vorliegende Promotion