Habilitationsförderung
Das Habilitationsprogramm der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen hat zum Ziel Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Habilitation zu fördern. Es gibt jeweils eine Förderlinie für klinisch-tätige und nicht klinisch-tätige Wissenschaftlerinnen.
CSP-Förderlinie für klinisch Tätige:
Die Förderung umfasst für den beantragten Zeitraum (maximal 3 Jahre):
- Eine Finanzierung des vertraglich festgelegten Stundenumfangs der Antragstellerin zu 50% durch das Dekanat, damit die Klinik diese Zeit als geschützte Forschungszeit garantieren kann.
- Einen Zuschuss zum Gehalt, der frei verwendet werden kann z.B. zur Finanzierung von Kinderbetreuung, Haushaltshilfen, Kongresskosten o. ä.; die Höhe des Zuschusses variiert je nach persönlicher Lebenssituation zurzeit zwischen 300 € und 1.000 € pro Monat.
Im Falle einer Förderung nehmen die Antragstellerinnen automatisch am Mentoring-Programm TANDEMplusMED teil. Klinikleitung und Studiendekanat unterstützen bei der Einbindung in die Lehre, damit die Antragsstellerinnen die Lehrvoraussetzungen laut Habilitationsordnung der Fakultät erfüllen können.
MSP-Förderlinie für nicht klinisch Tätige:
Die Antragstellerinnen erhalten für den beantragten Zeitraum (maximal 3 Jahre):
Sach- bzw. Personalmittel in Höhe von 12.000€ pro Förderjahr (bzw. 1.000€ pro Fördermonat) – nicht zur Verwendung für die eigene Stelle. Die Mittel können zur Finanzierung einer stundenweisen studentischen bzw. wissenschaftliche Hilfskraft, technischer Angestellter oder aber in Form von Sachkosten zu Forschungszwecken genutzt werden. Von der Finanzierung ausgeschlossen sind: Arbeitsplatzrechner, Laptops, andere Posten der Grundausstattung, Reisekosten, Kongresskosten und Publikationskosten. - Einen Zuschuss zum Gehalt, der frei verwendet werden kann z.B. zur Finanzierung von Kinderbetreuung, Haushaltshilfen, Kongresskosten o. ä.; die Höhe des Zuschusses variiert je nach persönlicher Lebenssituation zurzeit zwischen 300 € und 1.000 € pro Monat. Im Falle einer Förderung nehmen die Antragstellerinnen automatisch am Mentoring-Programm TANDEMplusMED teil. Klinikleitung und Studiendekanat unterstützen bei der Einbindung in die Lehre, damit die Antragsstellerinnen die Lehrvoraussetzungen laut Habilitationsordnung der Fakultät erfüllen können.
Die Fördervoraussetzungen in Kürze:
(Dies ist nur ein Kurzübersicht; maßgeblich sind die detaillierten Angaben in den Statuten. Beachten Sie auch die Kombinierbarkeit mit anderen Förderinstrumenten der Fakultät.)
Für eine Förderung im Rahmen einer der beiden Förderlinien des Habilitationsstipendiums müssen insbesondere die folgenden Kriterien bei Antragsstellung erfüllt sein:
- Das Habilitationsprogramm richtet sich ausschließlich an weibliche Habilitierende.
- Mindestens 50%ige (je nach Förderlinie ggf. klinische) Tätigkeit an der Medizinischen Fakultät RWTH Aachen
- Vorliegende Promotion und vier Originalarbeiten als Erst- bzw. Letztautorin, die nach der Promotion entstanden sind, davon sollten maximal zwei Arbeiten geteilte Erst-/Letztautorenschaften sein
- Vorlage eines qualitativ hochwertigen wissenschaftlichen Forschungsprojektes, das innerhalb der dreijährigen Förderung zur Habilitation führen kann