Habilitationsförderung
Das Habilitationsprogramm der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen hat zum Ziel, den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Es richtet sich an klinisch und nicht klinisch tätige Wissenschaftlerinnen, die eine Habilitation anstreben und bereits sehr gute wissenschaftliche Leistungen nachweisen können.
Mit dem Programm sollen zum einen Wissenschaftlerinnen früher Karrierephasen - das sind insbesondere Postdoktorandinnen bis ca. 3 Jahre nach Promotion, die erste Erfahrungen im Transfer ihrer Arbeitsergebnisse gesammelt und bereits neue Projektvorhaben entwickeln haben - dabei unterstützt werden, ein klares Forschungsprofil zu entwickeln. Zum anderen richtet sich das Programm an Wissenschaftlerinnen fortgeschrittener Karrierephasen, die durch wissenschaftliche Selbstständigkeit, verstärkter Publikationstätigkeit sowie Übernahme von Leitungsfunktionen beispielsweise als Nachwuchsgruppenleiterinnen ihr Forschungsprofil weiter schärfen möchten und erkennbar das Ziel einer wissenschaftlichen Karriere verfolgen.
Das Habilitationsprogramm umfasst vier Förderlinien und hat jeweils eine Förderdauer von maximal 2 Jahren:
• Förderlinie Habilitationsstipendium für klinisch tätige Wissenschaftlerinnen „Frühe Phase“
• Förderlinie Habilitationsstipendium für klinisch tätige Wissenschaftlerinnen „Fortgeschrittene Phase“
• Förderlinie Habilitationsstipendium für nicht klinisch tätige Wissenschaftlerinnen „Frühe Phase“
• Förderlinie Habilitationsstipendium für nicht klinisch tätige Wissenschaftlerinnen „Fortgeschrittene Phase“
Klinisch tätigen Wissenschaftlerinnen wird garantiert, dass sie 50 % ihrer Arbeitszeit für geschützte Forschungsaktivitäten nutzen können. Zudem erhalten sie einen monatlichen Gehaltszuschuss, der sich nach ihrer individuellen Lebenssituation richtet. Wissenschaftlerinnen, die nicht klinisch tätig sind, bekommen Sach- oder Personalmittel in Höhe von 12.000 € pro Förderjahr sowie ebenfalls einen monatlichen Gehaltszuschuss.
Die Auswahl der Kandidatinnen erfolgt durch ein zweistufiges Verfahren, das von einem Auswahlgremium durchgeführt wird. Zunächst werden die Bewerberinnen anhand ihrer schriftlichen Unterlagen ausgewählt. In einem zweiten Schritt werden die ausgewählten Bewerberinnen zu einem persönlichen Gespräch vor das Auswahlgremium eingeladen.
Das zuständige Auswahlgremium ist die Kommission für Chancengerechtigkeit der Medizinischen Fakultät.
Im Falle einer Förderung nehmen die Antragstellerinnen automatisch am Mentoring-Programm TANDEMplusMED teil. Klinikleitung und Studiendekanat unterstützen bei der Einbindung in die Lehre, damit die Antragsstellerinnen die Lehrvoraussetzungen laut Habilitationsordnung der Fakultät erfüllen können.