Affiliationspflichten und Autorenschaft
Für wissenschaftliche Institutionen wie für einzelne Forschende ist es wichtig, ihre wissenschaftlichen Leistungen eindeutig zurechenbar, sichtbar und analysierbar zu machen. Dazu ist eine eindeutige und möglichst einheitliche Affiliation unabdingbar. (Für Forschende kann dies insbesondere über die ORCiD erreicht werden, welche bei den meisten Verlagen in der Veröffentlichung mitgeführt werden kann).
Wissenschaftliche Veröffentlichungen aus der Medizinischen Fakultät sind daher grundsätzlich mit einer Affiliation zu versehen, die eine eindeutige Zuordnung zu dieser ermöglichen. Umgekehrt gilt, dass Publikationen, die nicht auf wissenschaftlichen Arbeiten in Forschung und Lehre in der RWTH beruhen, nicht mit einer Affiliation zur Hochschule oder Fakultät versehen werden dürfen. Die Affiliation sollte in Übereinstimmung mit der Publikationsrichtlinie der RWTH in der folgenden Form erfolgen: Vorname, Nachname, Bezeichnung der Professur oder Einrichtung, Medical Faculty, RWTH Aachen University, Aachen, Germany. Für JARA-Publikationen ist zudem eine Affiliation gemäß der JARA-Publikationsrichtlinie (im Anhang der RWTH-Publikationsrichtlinie) anzugeben.
Die Affiliationspflicht trifft in der RWTH alle Professoren*innen, apl. Professoren*innen, Honorar- professoren*innen, Privatdozenten*innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Promovenden, Stipendiatinnen und Stipendiaten, Lehrbeauftragte, Beschäftigte in Technik und Verwaltung sowie Studierende, sofern sie als Co-Autorinnen bzw. Co-Autoren in Forschungsprojekten auftreten.
Sogenannte „Ehrenautorenschaften“, d.h. die Nennung von Personen die keinen oder nur marginalen Anteil an der Erstellung der Publikation haben, stellen wissenschaftliches Fehlverhalten dar und sind zu unterlassen. Auch (geteilte) Erst- und Letztautorenschaften sind nur aufgrund der tatsächlichen Beiträge zur Publikation und den üblichen Gepflogenheiten des Faches zu vergeben.
Liegt einer Veröffentlichung eine Förderung zugrunde so ist diese üblicherweise ebenfalls gemäß der Vorgaben des Fördergebers zu nennen. Dies gilt insbesondere auch für die intramuralen Förderprogramme der Fakultät. Entsprechende Vorgaben zur Nennung finden Sie in den jeweiligen Statuten.