Das Medical Scientist Programm (MSP)
Die Förderlinie "Main" des Medical Scientist-Programms der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen richtet sich an hervorragende Wissenschaftler*innen in der medizinischen Forschung, die ausschließlich wissenschaftlich tätig sind. Angesprochen werden Nachwuchswissenschaftler*innen aller Disziplinen. Ziel ist es diesen durch die Finanzierung der Stelle bessere Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der eigenen wissenschaftlichen Karriere und Freiraum für die Entwicklung eigener Forschungsideen zu ermöglichen. Das Programm richtet sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs, in diesem Fall in der späten Promotions- bzw. der frühen Postdoc Phase. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich während laufender Ausschreibungen über das ProFund-Portal.
Darüber hinaus umfasst das MSP eine Förderlinie für Frauen auf dem Weg zur Habilitation. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Programmseite.
Die Fördervoraussetzungen in Kürze:
(Dies ist nur eine Kurzübersicht; maßgeblich sind die detaillierten Angaben in den Statuten. Beachten Sie auch die Kombinierbarkeit mit anderen Förderinstrumenten der Fakultät)
Für eine Förderung im Rahmen des MSP müssen insbesondere die folgenden Kriterien bei Antragsstellung erfüllt sein:
- Bewerbende müssen einen Arbeitsvertrag mit einer Restlaufzeit haben, die mindestens bis zum geplanten (frühesten) Beginn der Förderung geht oder eine Weiterbeschäftigungszusage der Klinik-/Institutsdirektion vorlegen, die diesen Zeitraum betrifft
- Es muss ein konkretes Forschungskonzept vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, wie die geförderte Zeit im Detail genutzt werden soll. Es muss ein Forschungsthema erkennbar sein, auf dem die zukünftige individuelle Karriere aufbauen kann. Die Klinik-/ Institutionsdirektion muss dem Forschungskonzept zustimmen und die Bereitstellung der Infrastruktur und Finanzierung der benötigten Sach- und ggf. anderer Mittel bestätigen.
- Bei Bewerbenden muss das Promotionsverfahren mindestens so weit fortgeschritten sein, dass die Dissertation beim Promotionsbüro eingegangen ist und allein die Verteidigung der Dissertation aussteht.
Mediziner*innen müssen bestätigen, dass sie während der geförderten Zeit keiner klinischen Tätigkeit nachgehen und eine wissenschaftliche Karriere anstreben. Der Beleg kann in Form einer gemeinsamen Erklärung von Antragsteller*in und der jeweiligen Klinik-/Institutsleitung erbracht werden.