FAQ Förderprogramme
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Antragsvorlagen für meine Förderlinie sind im Portal nicht verfügbar
Es gibt kein passendes Programm für mich und mein Forschungsprojekt. Was kann ich tun?
Ich möchte einen Förderantrag stellen, wie kann ich dies tun?
Ist eine Unterbrechung oder Verlängerung der Förderphase möglich?
Mein START-Projekt wurde bewilligt, aber ich habe keine Kostenstelle.
Meine Förderung ist abgeschlossen, was muss ich tun?
Meine START-Stellvertretung verlässt die Fakultät, was muss ich tun?
Muss ich in meinen Publikationen auf die Förderung hinweisen?
Kann ich parallel zum START-Antrag auch einen Drittmittelantrag stellen?
Was passiert mit meiner Förderung, wenn ich die Fakulät verlasse?
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen rund um die Förderprogramme können Sie sich an die jeweiligen Programmkoordinationen wenden. Verwenden Sie hierzu am Besten die jeweiligen Funktionsadressen, z.B. START@ukaachen.de oder CSP@ukaachen.de. Die jeweiligen Seiten der Projekt- und Personenförderungen bzw. des Mentorings finden Sie hier.
Häufig hilft auch ein kurzer Blick in die jeweiligen Programmstatuten oder diese FAQ schon bei der Beantwortung der Frage.
Die Antragsvorlagen für meine Förderlinie sind im Portal nicht verfügbar
Die für die Antragsstellung jeweils benötigten Vorlagen und Unterlagen sind regelhaft nur während einer laufenden Ausschreibung im entsprechenden Portal abrufbar. Gerne können Sie jederzeit die jeweilige Programmkoordination kontaktieren, um die aktuelle Fassung der Vorlagen zur Orientierung zu erhalten. Bitte beachten Sie aber, dass es zwischen den Antragsrunden zu Veränderungen an den Dokumenten kommen kann und daher die während einer Ausschreibung über das Portal zur Verfügung gestellten Unterlagen für die jeweilige Antragsstellung maßgeblich sind.
Es gibt kein passendes Programm für mich und mein Forschungsprojekt. Was kann ich tun?
Trotz eines breiten Förderportfolios ist es leider nicht möglich für jede Karrierestufe und jeden individuellen Karriereverlauf passende Maßnahmen anzubieten. Bitte beachten Sie dabei, dass die intramuralen Förderangebote sich primär an den wissenschaftlichen Nachwuchs richten. Sie sollen eine Brücke zu extramuralen Förderinstrumenten schlagen und diese nicht ergänzen bzw. ersetzen. Wenn Sie keine passende Förderung der Fakultät finden konnten, schauen Sie sich gern den Überblick über die Fördermaßnahmen der RWTH sowie die Angebote zur DFG-Antragsunterstützung an.
Ausnahmen bzgl. der Fördervoraussetzungen sind i.A. nicht möglich: Die Programme, Fördervoraussetzungen und Statuten werden durch die zuständigen Prodekanate in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Gremien erarbeitet und regelmäßig angepasst. Änderungen werden durch den Fakultätsrat beschlossen. Entsprechend sind die dort festgeschriebenen Regeln für die Programmkoordinationen bindend - etwaige Sonderfälle werden durch die jeweils zuständigen Gremien bzw. die jeweils zuständige Prodekanin oder zuständigen Prodekan entschieden.
Besteht aus Ihrer Sicht Änderungsbedarf an den Statuten oder dem Förderportfolio, so können Sie jederzeit Kritik und Anregungen bei den entsprechenden Gremien zur Diskussion einbringen. Je nach Programm ist dies beispielsweise die AG START, die AG Perform, die Forschungskommission oder die Kommission für Chancengerechtigkeit.
Ich möchte einen Förderantrag stellen, wie kann ich dies tun?
Eine Förderantragstellung in den intramuralen Programmen ist nur zu den turnusmäßigen Deadlines möglich.
START: Bewerbungsfristen sind der 15.01. und der 15.06. (geänderte Deadline beachten!) jedes Jahres. Der offizielle Projektbeginn wird bei positiver Begutachtung im Bewilligungsschreiben genannt - das Projekt muss innerhalb von 3 Monaten (bei Projekten ohne Personal) bzw. innerhalb von 12 Monaten (bei Projekten mit Personal) gestartet werden.
CSP (Förderlinien Main, Junior, Rotation): Bewerbungsfrist ist der 01.06. bzw. der erste darauf folgende Werktag. Förderbeginn ist der 01.01. des Folgejahres - die Förderung muss bis spätestens 01.04. des Folgejahres angetreten werden.
MSP (Förderlinie Main): Bewerbungsfrist ist der 01.06. bzw. der erste darauf folgende Werktag. Förderbeginn ist der 01.01. des Folgejahres - die Förderung muss bis spätestens 01.04. des Folgejahres angetreten werden.
CSP-Kurzzeit: Bewerbungsfristen sind jeweils der 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. des Jahres. Der Förderzeitraum muss innerhalb von 3 Monaten zur jeweiligen Deadline beginnen.
Habilitationsförderung (MSP / CSP): Bewerbungsschluss ist jeweils der letzte Freitag im April. Der Förderzeitraum kann frühestens ab dem 01. August beginnen.
FF Med: Bewerbungsschluss ist jeweils der 15.01., der Förderzeitraum ist von April bis November des jeweiligen Jahres.
Eine Antragstellung im START-Programm kann ausschließlich über das START-Portal erfolgen; eine Antragsstellung in den Förderlinien der Clinician und Medical Scientist-Programme ist über das ProFund-Portal möglich. Andere Antragsstellungen sind derzeit noch per E-Mail an die jeweils in den Statuten genannten Adressen möglich, werden aber sukzessive auf das ProFund-Portal umgestellt.
Bitte achten Sie bei allen Programmen unbedingt auf die Vollständigkeit und formale Korrektheit sämtlicher Unterlagen bei Antragsstellung! Weitere Informationen zur jeweiligen Antragsstellung finden Sie in den Programmstatuten. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die jeweiligen Programmkoordinationen wenden.
Ich möchte von der bewilligten Projektskizze bzw. dem bewilligten Forschungszeitkonzept abweichen, was muss ich tun?
Sämtliche Änderungen in der Projektdurchführung (einschließlich Änderungen am Untersuchungsdesign), Einsatz der Fördermittel und des zeitlichen Ablaufs sind mit der Programmkoordination vor der Umsetzung(!) abzustimmen, wenn dies in den Statuten des jeweiligen Programms nicht ausdrücklich anders festgelegt ist. Bitte zeigen Sie deshalb notwendig werdende Änderungen, sobald diese Ihnen bekannt werden, möglichst umgehend bei der zuständigen Projektkoordination an.
Die Bewilligung einer Fördermaßnahme wird immer für das im Antrag beschriebene Projekt bzw. Forschungskonzept gewährt. Änderungen müssen in die ursprünglichen Antragsdokumente eingearbeitet und als Änderungen kenntlich gemacht werden (z.B. track-change in Word), es sind alle notwendigen Unterschriften erneut einzuholen. Handelt es sich nach Einschätzung der Programmkoordination um substanzielle Änderungen, werden diese an das betreffende Auswahlgremium herangetragen. Erst nach Zustimmung der Projektkoordination dürfen geplante Änderungen umgesetzt werden - ab diesem Zeitpunkt sind die aktualisierten Dokumente bindend.
Ist eine Unterbrechung oder Verlängerung der Förderphase möglich?
Über Unterbrechnungen bzw. Verlängerung von Förderzeiten muss im Einzelfall unter Einbeziehung der Gründe und Rahmenbedingungen entschieden werden.
Nehmen Sie hierzu Kontakt zur jeweiligen Programmkoordination auf. Bitte teilen Sie uns ebenfalls zeitig mit, falls Sie ein Projekt vorzeitig beenden oder im START-Programm das Projekt an die stellvertretende Projektleitung übergeben möchten.
Für eine kostenneutrale Verlängerung eines START-Projekts ist ein formloser Antrag zwingend erforderlich, der die folgenden Informationen enthält: Tag des tatsächlichen Projektbeginns (Tag der ersten Buchung auf Ihrer Kostenstelle); Exakte Darstellung von wann bis wann die Verlängerung laufen wird und welcher Umfang sich daraus ergibt; Genaue Aufschlüsselung, welche Arbeiten sich aus welchen Gründen und um welche Dauer verzögert haben; Ein aktualisierten Zeitplan, aus dem hervorgeht wie Sie die verbliebene Zeit nutzen werden. Bitte beachten Sie: Im Rahmen von START geschlossene Verträge mit studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräften dürfen aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht unterbrochen werden, auch wenn das Projekt - beispielsweise durch Abwesenheit der Projektleitung - unterbrochen werden muss.
Mein START-Projekt wurde bewilligt, aber ich habe keine Kostenstelle.
Die Innenauftragsnummer für Ihr START-Projekt ist üblicherweise im Bewilligungsschreiben, welches Sie über das START-Portal abrufen können, enthalten.
Ist die Bewilligung Ihres Projektes mit Auflagen verbunden (z.B. Genehmigung eines Ethik-Antrags, usw.), so ist die Kostenstelle möglicherweise noch nicht enthalten. Bitte teilen Sie der Programmkoordination über das START-Portal oder via START@ukaachen.de mit, sobald Ihre Auflagen erfüllt sind. Anschließend wird Ihr Innenauftrag freigegeben.
Bitte beachten Sie: Mit Freigabe des Innenauftrags steht Ihnen die gesamte Fördersumme ab sofort zur Verfügung. Die erste Mittelverausgabung markiert den tatsächlichen Projektbeginn - der tatsächliche Projektbeginn hat innerhalb von 3 Monaten vom offiziellen Projektbeginn (bei Projekten ohne Personal) bzw. innerhalb von 12 Monaten vom offiziellen Projektbeginn (bei Projekten mit Personal) zu erfolgen. Ist das Projekt für 2 Jahre bewilligt, müssen 40% der gesamten Fördersumme innerhalb des ersten Jahres nach tatsächlichem Projektbeginn verausgabt werden. Sollte dies aufgrund persönlicher oder projektbezogener Umstände nicht möglich sein, kann eine Übertragung unter Darlegung der Gründe für die Verzögerung bei der Projektkoordination (via START@ukaachen.de) beantragt werden.
Um Schwierigkeiten mit dem fristgerechten Abschluss des Projekts zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen das Projekt möglichst mit der Einstellung des Personals zu beginnen.
Meine Förderung ist abgeschlossen, was muss ich tun?
Nach Abschluss der Programmteilnahme ist diese innerhalb von 3 Monaten unaufgefordert zu evaluieren. Dies geschieht in der Regel im jeweiligen Antragsportal. Bitte beachten Sie auch, dass weitere fakultäre Förderungen nur nach Abschluss der Evaluation gewährt werden können.
Meine START-Stellvertretung verlässt die Fakultät, was muss ich tun?
Verlässt die stellvertretende Projektleitung die Fakultät, kann die Projektleitung eine neue Vertretung bestimmen. Bitte teilen Sie diesen Wechsel rechtzeitig der zuständigen Programmkoordination über das START-Portal oder formlos via START@ukaachen.de.
Bitte beachten Sie allerdings, dass - sollte es zu einer geplanten Übergabe des Projekts an die Stellvertretung kommen - diese unabhängig von einem möglichen Wechsel immer durch die Stellvertretung beantragt und im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bewilligt werden muss.
Muss ich in meinen Publikationen auf die Förderung hinweisen?
Ja, in Veröffentlichungen, die durch eine Förderung der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen University ermöglicht wurden, ist die Fakultät grundsätzlich als geldgebende Institution zu nennen. In den Programmstatuten finden Sie eine Tabelle, der Sie den Wortlaut der Nennung für das jeweilige Programm entnehmen können.
Kann ich parallel zum START-Antrag auch einen Drittmittelantrag stellen?
Doppel- und Mehrfachförderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Während der Inanspruchnahme einer externen Förderung dürfen zeitgleich keine weiteren Mittel zu inhaltsgleichen oder verwandten Forschungsthemen in Anspruch genommen werden.
Die zeitgleiche Antragstellung von ein und derselben Person in einem internen und einem externen Förderprogramm mit derselben Projektidee ist nur zulässig, wenn dies unaufgefordert in den Antragsunterlagen kenntlich gemacht und begründet wird. Sollte die antragstellende Person vor oder während der Inanspruchnahme der internen Förderung eine Bewilligung einer anderen Förderorganisation zu eben einem inhaltsgleichen oder verwandten Forschungsthema erhalten, muss die antragstellende Person die externen Mittel in Anspruch nehmen und die ausgesprochene bewilligte interne Förderung erlischt mit sofortiger Wirkung
Sollen auf Grundlage einer intramurale Förderung weitere Mittel eingeworben werden, ist dies bereits vor Antragsstellung unbedingt mit der jeweiligen Programmkoordination abzustimmen.
Was passiert mit meiner Förderung, wenn ich die Fakulät verlasse?
Verlassen Sie während einer laufenden Förderung die Fakultät bzw. planen dies, ist dies der zuständigen Programmkoordination unverzüglich anzuzeigen. Noch nicht begonnene Förderungen dürfen - unabhängig davon, ob es sich um Personen- oder Projektförderungen handelt - nicht mehr kurzfristig angetreten werden.
Personenbezogene Förderungen erlöschen spätestens mit dem Verlassen der Fakultät.
Im Falle eines bereits angelaufenen START-Projekts, kann die Projektleitung an die stellvertretende Projektleitung übergehen. Dies ist allerdings nur auf Antrag durch die stellvertretende Projektleitung möglich, über den im Rahmen einer Einzelfallentscheidung beschieden werden muss. Details können Sie den Statuten des START-Programms entnehmen.