Promotionsstipendien der RWTH Aachen
Die RWTH schreibt zweimal jährlich Promotionsstipendien in Höhe von 1500€ / Monat für bis zu 36 Monate aus. Diese sind auch für Angehörige der Fakultät 10, die eine Nicht-Medizinische Promotion verfolgen zugänglich.
Anträge sind zum 15. März (Bewilligungstermin 01. Mai) und zum 15. September (Bewilligungstermin 01. November) möglich. Über die Vergabe entscheidet die Vergabekommission der RWTH Aachen.
• Zusätzlich zum Grundbetrag kann ein Kinderzuschlag von 400€/Monat gewährt werden.
• Stipendiat*innen wird eine geringfügige Berufstätigkeit im Umfang von 10 Stunden/Monat gestattet.
• Die Stipendien werden zunächst für 12 Monate bewilligt und können bei positiver Evaluation eines Verlängerungsantrags auf 36 Monate verlängert werden.
Die Fördervoraussetzungen in Kürze:
(Dies ist nur eine Kurzübersicht; maßgeblich sind die detaillierten Angaben in den Richtlinien des Programms)
- Überdurchschnittlicher Hochschulabschluss, der bei Förderbeginn nicht mehr als ein Jahr zurückliegt.
- Promotionsvorhaben, dass einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt. Die Promotion muss an der RWTH Aachen durchgeführt werden.
Weitere Informationen und sämtliche Antragsunterlagen erhalten Sie auf den Seiten der RWTH. Die Antragsstellung erfolgt elektronisch.