Checklisten Drittmittelantragsstellung (Delegationsrahmen)
Mit der Beantragung von Drittmittelprojekten gehen die Fakultät und die Uniklinik regelmäßig weitrechende Verpflichtungen ein. Dies ist insbesondere bei Anträgen der Fall, die ein hohes Fördervolumen, hohe Folgekosten oder einen hohen Bedarf an informationstechnologischen Ressourcen aufweisen.
Um „Stolpersteine“ und finanzielle Risiken im Vorfeld zu identifizieren, sollten einige Punkte frühzeitig berücksichtigt und die entsprechenden Stellen kontaktiert werden. Dazu gehören z.B.
- bauliche Voraussetzungen und notwendige Baumaßnahmen
- strukturelle Eingriffe in die Lehre oder Eingriffe in die Krankenversorgung
- hohe informationstechnologischen Ressourcen
- Wartungskosten nach der Projektlaufzeit
Eine Liste von zu beachtenden Punkten und den zugehörigen Ansprechpersonen wird Ihnen mit der Checkliste "Drittmittelantrag stellen" zur Verfügung gestellt.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die jeweiligen Klinik- oder Institutsleitungen grundsätzlich von Projektanträgen in Kenntnis zu setzen sind und die Drittmittelanzeige auszufüllen ist. Skizzen für Projekte, deren Gesamtkosten 1 Mio. € übersteigen, sind bei Antragsstellung zur Information an das Dekanat zu senden.
Eine Liste der Zuständigkeiten bei Fragen an die Drittmittelabteilung finden Sie hier im Intranet (am unteren Seitenende).
Seit dem 01.01.2024 ist Prof. Gabriele Pradel, Lehr- und Forschungsgebiet Zelluläre und Angewandte Infektionsbiologie, neue DFG-Vertrauensdozentin. Sie nimmt damit die Funktion einer Ansprechperson vor Ort für Antragsteller*innen bei der DFG wahr und berät unterstützend. Bei Fragen zur Antragstellung bei der DFG wenden Sie sich bitte zunächst an das DFG-Team der RWTH. Wenn Sie einen Antrag bei der DFG einreichen möchten, kündigen Sie dies bitte über das Formular der DFG-Antragsankündigung an. Hierdurch erfüllen Sie auch direkt die Vorgabe der DFG zur Information der Vertrauensdozentin.