Drittmittelanzeige
Vom 24. Mai 2022 an muss für die meisten Drittmittelanträge aus der medizinischen Fakultät eine Drittmittelanzeige ausgefüllt werden.
Diese dient einerseits der Verbesserung des Berichtswesens, andererseits wird Sie benötigt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang der Drittmittelgeber einen Gemeinkostenzuschuss, auch Programm- bzw. Projektpauschale oder Overhead genannt, bereitstellt. Sollte dies nicht oder nur in unzureichendem Umfang – d.h. unter 20 Prozent – der Fall sein, muss in den meisten Fällen im Dekanat entschieden werden, ob Sie den Antrag einreichen können.
Sie finden die Drittmittelanzeige hier. Das Ausfüllen nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.
20% der abgeführten Overheads werden jeweils zu Beginn des Folgejahres über die Zuführungskonten (Titelgruppe 94) zurückerstattet. Bei Fragen wenden Sie sich gern jederzeit an das Prodekanat für Finanzen.