Tierversuchsanträge
Das 3R-Prinzip (Replacement, Reducement, Refinement) dient allgemein als Leitmotiv im Umgang mit Tierversuchen und findet auch an der RWTH Aachen konsequente Anwendung: Tierversuche werden ausschließlich dann durchgeführt, wenn sie als unerlässlich gelten und keine alternativen Methoden verfügbar sind. Bei der von der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen koordinierten Initiative "Tierversuche verstehen" finden Sie umfassende und aktuelle Informationen rund um das Thema Tierversuche.
Gemäß dem Tierschutz-Codex der RWTH Aachen werden alle Anträge auf Tierversuche entsprechend dem Deutschen Tierschutzgesetz und der Tierschutzversuchstierverordnung zuerst von einer bzw. einem Tierschutzbeauftragten geprüft und dann der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Recklinghausen (LANUV), vorgelegt. Aktuelle Termine finden Sie auf der Intranetseite des Instituts.
Das Institut für Versuchstierkunde berät in tierschutzrechtlichen Fragen und bietet thematische Fort- und Weiterbildungen - insbesondere regelmäßige Seminare zur Frage "Wie schreibe ich einen Tierversuchsantrag" - an. Bei Fragen zu neuen Tierversuchsanträgen kann man sich an VTK-Tierschutz@ukaachen.de wenden. Fragen zu Tierversuchsanträgen, die sich in der Bearbeitung oder in der Genehmigung befinden, sollte man sich an die zuständigen Tierschutzbeauftragten wenden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie z.B. auch bei der Stiftung (bei der auch Förderanträge in diesem Bereich gestellt werden können), beim LANUV und beim 3R Kompetenznetzwerk NRW. Hier finden Sie auch eine große Zahl von Standardisierten Arbeitsanweisungen (SOPs) als Orientierungshilfe für tierschutzgerechtes Arbeiten.
Seit einigen Jahren wird an der Medizinischen Fakultät der Aachener Tierschutzpreis vergeben.