KI in der Antragstellung und Antragbegutachtung
Die Nutzung von künstlicher Intelligenz nimmt im Augenblick rasant zu und betrifft selbstverständlich bereits in bedeutsamem Umfang auch das wissenschaftliche Arbeiten und insbesondere das Schreiben und begutachten von Anträgen.
Die DFG hat sich Anfang 2026 intensiv mit der Nutzung von KI Systemen im Rahmen der Fördergeldvergabe befasst. Neben einer Überarbeitung der Hinweise zur Nutzung von KI in der Antragstellung, gibt es seitdem auch eine Leitlinie zur Nutzung von KI in der Begutachtung.
An der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen hat die Forschungskommission nach Bekanntwerden der Leitlinie empfohlen, diese Regeln auch im Rahmen der internen Förderprogramme (START, Clinician und Medical Scientist Programm) anzuwenden. Dieser Vorschlag wurde durch das Dekanat und den Fakultätsrat bestätigt.
Bitte richten Sie sich daher bitte im Zusammenhang mit diesen Programmen also unbedingt nach den Regeln der DFG.
Als Forschende an der RWTH haben Sie Zugriff auf RWTHgpt, hier sind die Open Source Systeme, bei denen alle Daten innerhalb Deutschlands verarbeitet werden und die mit der höchsten Sicherheit geschlossen sind, also auch nicht an den eingegebenen Daten trainiert werden. Diese Systeme sind in der Liste mit einer Deutschlandfahne markiert (siehe Drop-Down oben links). Möchten Sie KI im Rahmen der Begutachtung nutzen, ist RWTHgpt aus diesen Gründen zurzeit das einzig zulässige System, da nur hier der Datenschutz und der Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet ist. Hier können Sie sich ganz einfach per Single-Sign-On der RWTH anmelden.